Wir über uns

Bevor wir uns vorstellen dürfen, sollten wir zunächst die beiden Begriffe "Feuerwehr der Gemeinde" und "Feuerwehrverein" voneinander abgrenzen.

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Fuldabrück - das sind die Einsatzabteilung und die Jugendfeuerwehr - ist als öffentliche Feuerwehr eine kommunale Organisation. Der öffentlich-rechtliche Charakter wird auch daran deutlich, dass z. B. der Wehrführer Ehrenbeamter der Gemeinde ist. Die Gemeinde Fuldabrück hat die Belange Ihrer Feuerwehr in einer Feuerwehrsatzung geregelt.

Neben der Feuerwehr als Institution der politischen Gemeinde gibt es in allen Fuldabrücker Ortsteilen noch die privatrechtlichen Feuerwehrvereine.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen kurz den Feuerwehrverein des Fuldabrücker Ortsteils Dennhausen/Dittershausen vorstellen.

Ziel unseres Vereins ist die Förderung des Feuerschutzes. Dies verwirklichen wir durch

Unser Verein setzt sich zusammen aus

Die Mitgliedschaft ist für alle Personen ab dem 10. Lebensjahr möglich. Das ist gleichzeitig auch das Mindesteintrittsalter für den Eintritt in die Jugendfeuerwehr der Gemeinde.

Unser Jahresbeitrag beträgt derzeit 18 Euro, Angehörige der Jugendfeuerwehr zahlen zurzeit keinen Vereinsbeitrag.

Unser Verein ist im Vereinsregister eingetragen (e. V.) und zusätzlich als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Satzung.

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